Ankunftsvertrag

Ankunftsvertrag
Form der  Einpunktklausel, nach der z.B. bei „ab Schiff“ (DES) und „ab Kai“ (DEQ) der Verkäufer die Gefahren und Kosten bis zum benannten Bestimmungshafen zu tragen hat.
- Gegensatz:  Zweipunktklausel.
- Vgl. auch  Incoterms.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Einpunktklausel — Form einer ⇡ Handelsklausel, wonach die Zeitpunkte bzw. Orte für den Gefahrenübergang und die Kostenteilung zwischen Verkäufer und Käufer beisammen liegen, z.B. ⇡ Ankunftsvertrag. Gegensatz: ⇡ Zweipunktklausel. Vgl. auch ⇡ Incoterms …   Lexikon der Economics

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