- Ankunftsvertrag
- Form der ⇡ Einpunktklausel, nach der z.B. bei „ab Schiff“ (DES) und „ab Kai“ (DEQ) der Verkäufer die Gefahren und Kosten bis zum benannten Bestimmungshafen zu tragen hat.- Gegensatz: ⇡ Zweipunktklausel.- Vgl. auch ⇡ Incoterms.
Lexikon der Economics. 2013.